Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Fuat Evis, Lindenweg 13, 97941 Tauberbischofsheim, im Folgenden „Evis Trade GmbH“ genannt bietet verschiedenste Leistungen im Zusammenhang mit An- und Verkauf von Industriegütern und Inventar, Entrümpelungen für Privat und Gewerbe, Lohnfertigung und Montage, Entsorgung von Industrie- und Gewerbeabfall sowie besenreine Übergabe für Privat, Industrie und Gewerbe an. Auf der Webseite von EvisTrade GmbH unter www.evis-trade.de können Kunden unverbindliche Anfragen an Evis Trade stellen.

  1. Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages

  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen EvisTrade GmbH und dem jeweiligen Kunden.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, EvisTrade GmbH hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
  3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.
  5. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  6. Im Fall von Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
    1. individuelle Vereinbarungen
    2. Teil B. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
    3. Teil A. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
    4. die gesetzlichen Regelungen

§ 2 Änderung
EvisTrade GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. EvisTrade GmbH wird dem Kunden die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist EvisTrade GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

  1. Der Vertrag zwischen EvisTrade GmbH und dem Kunden kommt durch Annahme des von EvisTrade GmbH unterbreiteten Angebotes durch den Kunden zustande. EvisTrade GmbH hält sich 30 Tage an das Angebot gebunden.
  2. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der jeweilige Leistungsumfang ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
  3. Sämtliche Leistungen, die nicht in dem Vertrag ausdrücklich festgelegt worden sind, gelten als Zusatzleistungen. Diese Zusatzleistungen werden sodann gesondert, gemäß parteilicher Vereinbarung, abgerechnet.
  4. EvisTrade GmbH darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von EvisTrade GmbH wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber EvisTrade GmbH nicht nachkommt.
  5. EvisTrade GmbH ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsschluss im Sinn der planmäßigen Durchführung erforderlich werden und dem Kunden zumutbar sind.
  6. Für den Fall einer erforderlichen Budgetanpassung wird EvisTrade GmbH den Kunden hierüber zuvor schriftlich informieren. Die Parteien vereinbaren daraufhin ggf. in Textform eine Budgetanpassung.
  7. Kommt EvisTrade GmbH mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn EvisTrade GmbH eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
  8. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von EvisTrade GmbH, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und/oder aus den Umständen des jeweiligen Vertrages, den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die von EvisTrade GmbH erbrachten Leistungen, erstellten Werke und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
  3. Sofern Dritte gegenüber EvisTrade GmbH Ansprüche nach der vorausgehenden Ziffer geltend machen, wird EvisTrade GmbH den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, EvisTrade GmbH insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, EvisTrade GmbH bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit EvisTrade GmbH kein Mitverschulden zur Last fällt.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

  1. Die Preise für die Leistungen von EvisTrade GmbH ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung der Parteien.
  2. Die Abrechnung erfolgt gemäß der vertraglichen Vereinbarung.
  3. EvisTrade GmbH ist bei Zahlungsverzug des Kunden auch berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten.
  4. Sollten im Zusammenhang mit den Leistungen von EvisTrade GmbH Gebühren anfallen, so werden diese vom Kunden entrichtet.

§ 6 Haftung

  1. EvisTrade GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet EvisTrade GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
  3. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von EvisTrade GmbH.
  4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 7 Datenschutz, Schweigepflicht

  1. EvisTrade GmbH ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihr im Zusammenhang mit der Leistungserbringung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren.
  2. EvisTrade GmbH übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflich­ten.
  3. EvisTrade GmbH ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 8 Höhere Gewalt

EvisTrade GmbH ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Epidemien, Pandemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung, sofern der Kunde Unternehmer ist.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt

B. Besonderer Teil

I.Kaufvertrag

§ 1 Abwicklung des Kaufvertrages

  1. Bei Abschluss des Kaufvertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig, soweit nicht von den Parteien anders vereinbart.
  2. Die Lieferung der Ware innerhalb Deutschlands erfolgt spätestens innerhalb von 4 Werktagen (Montag bis Freitag). Die Lieferung in EU-Länder erfolgt ist spätestens innerhalb von 8 Werktagen.
    Die Frist zur Berechnung der Lieferzeit der Ware beginnt ab Vertragsschluss (bei Zahlung auf Kreditkarte und auf Rechnung) an zu laufen.
  3. Bei Rücklastenschriften und Verweigerung der Annahme bei Nachnahmeversand werden diese Zusatzkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
  4. EvisTrade GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit von EvisTrade GmbH für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. EvisTrade GmbH wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. EvisTrade GmbH behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
  5. Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Ware unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen EvisTrade GmbH unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
  6. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 8 nicht feststellbar sind, müssen EvisTrade GmbH unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

§ 2 Gewährleistung und Haftung

  1. Für Mängel der Waren haftet EvisTrade GmbH grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) und – wenn der Kunde Verbraucher ist – des Verbrauchsgüterkaufrechts (§§ 474 ff. BGB), es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt.
  2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für neue Artikel und beginnt mit Übergabe der Ware. Für gebrauchte Waren ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Verbraucher gem. § 476 Abs. 2 BGB auf ein Jahr begrenzt. Für Unternehmer ist eine Gewährleistung bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen.
  3. Die Haftungseinschränkungen nach der vorangegangenen Nummer gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

§ 3 Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des von EvisTrade GmbH.
  2. Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.

§ 4 Verzug und Verzugskosten

  1. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.
  2. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
  3. EvisTrade GmbH ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

II. Dienstvertrag

§ 1 Pflichten des Kunden

  1. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus dem Angebot von EvisTrade GmbH sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist auf jeden Fall zur aktiven Mitarbeit verpflichtet. Insbesondere stellt der Kunde alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
  2. Bei Änderungen bezüglich der Vorstellungen, Wünsche, auf Seiten des Kunden, hat dieser EvisTrade GmbH darüber unverzüglich zu informieren.

Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die vertraglich vereinbarten, von EvisTrade GmbH zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.

§ 2 Pflichten von EvisTrade GmbH

Die Pflichten von EvisTrade GmbH ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot sowie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. EvisTrade GmbH schuldet nicht den von Kunden erhofften oder angestrebten Erfolg der beauftragten Leistungen.

§ 3 Kündigung, Änderungen

  1. Der Vertrag kann von beiden Parteien gemäß der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden. Ein wichtiger Grund im Sinne einer außerordentlichen Kündigung liegt auf Seiten von EvisTrade GmbH insbesondere in folgenden Fällen vor:
  1. Bei Zahlungsverzug des Kunden auch nach Ablauf einer Nachfrist,
  2. Bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis,
  3. Bei Verstoß Dienstleistung gegen geltendes Recht oder zu erwartenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung,
  4. Bei fehlendem Nachweis und/oder Nichterfüllung gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher Anordnungen.
    1. Beruht eine außerordentliche Kündigung seitens EvisTrade GmbH auf einem schuldhaften Verhalten des Kunden, hat dieser EvisTrade GmbH sämtliche Schäden, welche EvisTrade GmbH aufgrund der außerordentlichen Kündigung entstehen, zu ersetzen.
    2. Terminänderungen müssen EvisTrade GmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der Kunde hat EvisTrade GmbH den Schaden zu ersetzen, welcher durch schuldhaftes Zögern bezgl. der vorgenannten Mitteilung entsteht.
    3. Die Kündigung des Vertrages durch den Kunden bedarf für die Wirksamkeit der Textform.

III. Werkvertag

§ 1 Rechte und Pflichten

  1. Der Kunde stellt EvisTrade GmbH alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen und Daten zur Verfügung.
  2. EvisTrade GmbH erstellt nach den Informationen und Daten des Kunden ein Werk nach optischen und nicht nach technischen Gesichtspunkten.

§ 2 Abnahme

  1. Bei den von EvisTrade GmbH zu erbringenden Werkleistungen wird EvisTrade GmbH dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen und sie diesem zum Zwecke der Abnahme zur Verfügung stellen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und binnen zwei Wochen einen Mängelbericht in Textform mit detaillierter Angabe der festgestellten Mängel an EvisTrade GmbH zu übermitteln.
  3. Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die Werkleistungen als abgenommen.
  4. EvisTrade GmbH kann einzelne Leistungen auch zur Teilabnahme anbieten.

§ 3 Rücktritt, Kündigung, Änderungen

  1. Ein Rücktritt oder eine Kündigung steht den Parteien gemäß der gesetzlichen Bestimmungen zu. Ein wichtiger Grund im Sinne einer außerordentlichen Kündigung liegt auf Seiten von EvisTrade GmbH insbesondere in folgenden Fällen vor:
  1. Bei Zahlungsverzug des Kunden auch nach Ablauf einer Nachfrist,
  2. Bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen Pflichten aus dem Vertragsverhältnis,
  3. Bei fehlendem Nachweis und/oder Nichterfüllung gesetzlicher Bestimmungen und/oder behördlicher Anordnungen.
    1. Beruht eine außerordentliche Kündigung seitens EvisTrade GmbH auf einem schuldhaften Verhalten des Kunden, hat dieser EvisTrade GmbH sämtliche Schäden, welche EvisTrade GmbH aufgrund der außerordentlichen Kündigung entstehen, zu ersetzen.
  4. Terminänderungen müssen EvisTrade GmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der Kunde hat EvisTrade GmbH den Schaden zu ersetzen, welcher durch schuldhaftes Zögern bezgl. der vorgenannten Mitteilung entsteht.
  5. Rücktritt und/oder Kündigung des Vertrages durch den Kunden bedarf für die Wirksamkeit der Textform.

§ 4 Gewährleistung

  1. Bei Werkleistungen übernimmt EvisTrade GmbH die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Die Verjährungsfrist für Mängel nach §§ 634, 434, 435 BGB beträgt ein Jahr, soweit der Kunde Unternehmer ist. Die Haftungseinschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  2. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von EvisTrade GmbH zu vertretenden Einflüssen, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von EvisTrade GmbH ohne ausdrückliche Genehmigung vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
  3. Der Kunde wird EvisTrade GmbH bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
  4. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 29.04.2021